Der Anspruch auf Krankentagegeld erlischt, wenn eine Restarbeitsfähigkeit vorhanden ist. Zudem sichert eine Krankentagegeld-Versicherung zwar einen Nettoverdienstausfall, nicht jedoch die weiter laufenden Kosten für Miete, Gehälter, Telefon, Kredit- und Leasingraten oder betriebliche Versicherungen eines Selbstständigen ab. Berufsunfähigkeitsversicherungen leisten frühestens bei voraussichtlich mindestens sechs Monate andauernder Arbeitsunfähigkeit, Unfallversicherungen nur bei dauernder unfallbedingter Invalidität und meist erst nach Ablauf des ersten Jahres. Damit besteht für Betroffene eine erhebliche Versorgungslücke.
Eine umfassende Absicherung dieser Lücke bietet die EBU (= Existenz-Betriebsunterbrechungs-Versicherung). Versicherungsschutz wird auf Basis von Gesundheitsfragen vergleichbar zu denen einer Krankentagegeld Versicherung geboten. Höchsteintrittsalter ist das ist vollendete 51. Lebensjahr. Voraussetzung für einen Leistungsanspruch bei der EBU ist bereits eine mindestens 70-prozentige Arbeitsunfähigkeit. Die Leistung bemisst sich hier nach dem versicherten Betriebsunterbrechungsschaden. Dieser bemisst sich aus a) dem entgangenen Betriebsgewinn und b) den Aufwendungen für laufende Betriebskosten, die Ihnen dadurch entstehen, dass die versicherte Person ihren Beruf nicht ausüben kann und auch nicht ausübt. |