Grundlagen für die Zusammenarbeit
Informationsgespräch
Die Zusammenarbeit zwischen Ihnen und uns setzt uneingeschränktes gegenseitiges Vertrauen voraus. Ein erstes ausführliches Gespräch soll dazu dienen, grundsätzliche Fragen zu klären.

Maklervertrag
Der Maklervertrag regelt alle gegenseitigen Rechte und Pflichten. Er ist jährlich mit einer Frist von 4 Wochen kündbar. Bestandteil des Maklerver-
trages ist eine BGB-Vollmacht sowie die Stell-
vertretervollmacht.

Vollmacht
Mit der uns erteilten Vollmacht legitimieren wir uns bei den Versicherern. Dadurch sind wir in der

 
Lage, in Ihrem Auftrag Verträge abzuschließen, zu kündigen und Schäden abzuwickeln. Zur Beantwortung von Gesundheitsfragen brauchen wir weiterhin Ihre Unterschrift.

Analyse
In einem zweiten Gespräch ermitteln wir die vorhandenen Risiken und besprechen die von Ihnen gewünschte Absicherung.

Kosten
Wir finanzieren uns ausschließlich über die Courtagen der Versicherungsunternehmen.
Dadurch entstehen Ihnen keine Kosten für unsere Beratung, Vermittlung und Betreuung.