Insgesamt hat sich die Versorgungslage der Beamten seit 1992 in immer dichter aufeinander folgenden Reformschritten in einem Ausmaß verändert, dessen sich heute nur wenige bewusst sind. Die Versorgungsansprüche sind insbesondere für die jüngeren, ab 1992 eingetretenen Beamten weit geringer, als allgemein angenommen. |