Zur Versorgungslage der Beamten
Insgesamt hat sich die Versorgungslage der Beamten seit 1992 in immer dichter aufeinander folgenden Reformschritten in einem Ausmaß verändert, dessen sich heute nur wenige bewusst sind. Die Versorgungsansprüche sind insbesondere für die jüngeren, ab 1992 eingetretenen Beamten weit geringer, als allgemein angenommen.
Für alle gilt die Absenkung des Höchstversorgungssatzes von 75% auf 71,75% nach der "wirkungsgleichen Übertragung" der Rentenreform auf die Pensionen. Dies ist eine überschaubare Einbuße, die Sie z.B. durch die "Riesterrente" aufgefangen können.
Ist es aber auch denkbar, dass sich Ihre Versorgung beim Eintritt einer Dienstunfähigkeit nach neuem Versorgungsrecht (ab 1992) um fast ein Drittel gegenüber dem alten Recht verschlechtert hat?
Als Beamter nach neuem Recht ist dies durch die Linearisierung der Versorgungsansprüche in der Mitte Ihrer Lebensarbeitszeit gegebene Realität! Und weiter: Nur eine kleine Minderheit erreicht noch die volle Dienstzeit von 40 Jahren und damit die höchste Versorgung.