Ermittlung Ihrer Versorgungsansprüche
Wenn Sie Ihre Vorsorge passend aufbauen wollen, müssen Sie zunächst die Entwicklung Ihrer Versorgungsansprüche im Verlauf Ihrer Dienstzeit kennen. Während die Rentenreform den Gesetzlich Versicherten eine jährliche Information über den Stand ihrer zu erwartenden Rente gebracht hat, werden Anfragen von Beamten zur Höhe von Pensionen vom Dienstherrn nicht vor Erreichen des 55. Lebensjahres bearbeitet.
Mitgeteilt werden auf Anfrage lediglich die pensionsfähigen Dienstzeiten – zusammen mit einer Anleitung, die Höhe Ihrer Versorgungsansprüche selbst zu ermitteln!
Beim Versuch aber, deren Höhe im Dickicht der Bestimmungen des Beamtenversorgungsgesetzes zu ermitteln, kommt sehr schnell das Gefühl von Ratlosigkeit auf. Insbesondere für die Beamten nach Altem Recht ist dies kaum zu leisten, da hierzu Berechnungen nach gleich drei Normen (Altes Recht, Über-gangsrecht und Neues Recht) durchgeführt und verglichen werden müssen. Ohne genaue Kenntnis Ihrer Versorgung fehlt Ihnen die wesentliche Entscheidungsgrundlage zu einer passenden ergänzenden Vorsorge! Dazu erstellen wir Ihre individuelle Versorgungsanalyse.