Beim Versuch aber, deren Höhe im Dickicht der Bestimmungen des Beamtenversorgungsgesetzes zu ermitteln, kommt sehr schnell das Gefühl von Ratlosigkeit auf. Insbesondere für die Beamten nach Altem Recht ist dies kaum zu leisten, da hierzu Berechnungen nach gleich drei Normen (Altes Recht, Über-gangsrecht und Neues Recht) durchgeführt und verglichen werden müssen. Ohne genaue Kenntnis Ihrer Versorgung fehlt Ihnen die wesentliche Entscheidungsgrundlage zu einer passenden ergänzenden Vorsorge! Dazu erstellen wir Ihre individuelle Versorgungsanalyse. |